Migration & Immigration > Flucht und Asyl
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen zuständig, jedoch nicht für die Bearbeitung von Asylanträgen. Dies obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Dr.-W.-Külz-Straße 16
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Mo: geschlossen
Di: 09:00-18:00
Mi: geschlossen
Do: 09:00-18:00
Fr: 08:30-12:00
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/stabsstelle-auslaender-und-asylangelegenheiten.html
stabsstelle.asyl@landkreis-mittelsachsen.de