Asyl-System > Ablehnung
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen zuständig, jedoch nicht für die Bearbeitung von Asylanträgen. Dies obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
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Di: 09:00-18:00
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https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/stabsstelle-auslaender-und-asylangelegenheiten.html
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