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Beratung > Sozialleistungen

Referat SGB IX, LBlindG und Betreuungsbehörde

Das Referat SGBIX, LBlindG und Betreuungsbehörde ist unter anderem zuständig für Beratung und Bearbeitung von Anträgen zur Feststellung einer Behinderung, zur Gewährung von Blindengeld sowie Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten.

Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
+49 3731 7996296

Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00-12:00, 13:00-18:00 Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00-12:00, 13:00-18:00 Fr: 09:00-12:00
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-schwerbehindertenrecht-und-landesblindengeld.html
soziales@landkreis-mittelsachsen.de